Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Anbieterinformationen

Unternehmenssitz:
BEVA Vanjo GmbH
Peter-Mitterhofer-Gasse 23
A-9020 Klagenfurt am Wörthersee
Telefon: 0664 5301936
Telefax: 0810 955 418 5437

§ 2 Anwendungsbereich

  1. Angebote, Lieferungen und Leistungen der BEVA Vanjo GmbH erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie individuell mit einem Vertretungsberechtigten der BEVA Vanjo GmbH vereinbart wurden.

  2. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine entgegenstehenden oder ergänzenden Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn ihnen von BEVA Vanjo GmbH nicht ausdrücklich widersprochen wird.

  3. Kunden im Sinne der Geschäftsbedingungen sind sowohl Unternehmer als auch Verbraucher. Unternehmer sind hierbei natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen BEVA Vanjo GmbH in Geschäftsbeziehung tritt, die hierbei in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Verbraucher sind natürliche Personen, die weder im Rahmen gewerblicher noch im Rahmen selbständiger Tätigkeit mit BEVA Vanjo GmbH in Geschäftsbeziehung treten.

§ 3 Angebote / Vertragsschluss

  1. Die Darstellung der Produkte im Online-Shop stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern einen unverbindlichen Online-Katalog dar. Durch Anklicken des Buttons „Bestellung senden“ geben Sie eine verbindliche Bestellung der im Warenkorb enthaltenen Waren ab. Die Bestätigung des Eingangs der Bestellung folgt unmittelbar nach dem Absenden der Bestellung und stellt noch keine Vertragsannahme dar. Wir können Ihre Bestellung durch Versand einer Auftragsbestätigung per E-Mail oder durch Auslieferung der Ware innerhalb von fünf Tagen annehmen.

§ 4 Preise / Versandkosten / Rücksendekosten

  1. Maßgeblich sind jeweils die im Zeitpunkt der Bestellung unter www.dachdirekt.at gültigen und mit der Auftragsbestätigung bestätigten Preise. Sämtliche Preise sind Endpreise in EURO, d. h. sie beinhalten alle Preisbestandteile sowie die gesetzliche Umsatzsteuer.

  2. Zusätzlich zu den angegebenen Preisen berechnet BEVA Vanjo GmbH je Bestellung Versandkosten. Die genaue Höhe wird dem Kunden auf den Produktseiten mitgeteilt.

  3. Machen Sie von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch, haben Sie die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht. Rücknahme bzw. Umtausch ist generell ausgeschlossen. Für Rücksendungen bzw. Umtausch, die gesondert vereinbart werden, berechnen wir eine Bearbeitungsgebühr in Höhe der uns entstehenden Kosten, uns dadurch entstandene Transportkosten werden ebenfalls verrechnet. Davon ausgeschlossen sind begründete Reklamationen und Fehllieferungen unsererseits.

§ 5  Zahlungsbedingungen

  1. Der Kaufpreisanspruch entsteht mit Vertragsschluss. Leistungen und Lieferungen der BEVA Vanjo GmbH sind zu dem in der Rechnung angegebenen Zahlungsdatum zur Zahlung fällig, bei Verkäufen im Ladengeschäft sofort.
    Die Zahlung der Ware erfolgt vorbehaltlich abweichender Vereinbarung per Kreditkarte (die Abbuchung des Rechnungsbetrages erfolgt in diesem Fall am Tag des Versandes), Vorkasse, Sofortüberweisung, Paypal oder Bezahlung bei Abholung. BEVA Vanjo GmbH ist im Einzelfall berechtigt, Vorkasse zu verlangen; gleiches gilt bei Lieferungen ins Ausland. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn der Forderungsbetrag auf dem Bankkonto der BEVA Vanjo GmbH gutgeschrieben worden ist.

  2. Geldschulden sind von dem betreffenden Fälligkeitszeitpunkt an in Höhe des von den Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite, mindestens jedoch mit dem gesetzlichen Zinssatz für Verzugszinsen zu verzinsen. Ruft der Kunde bereitgestellte Ware nicht ab, ist er verpflichtet ab Zugang der Versandbereitschaftsanzeige Verzugszinsen nach Satz 1 zu bezahlen.

  3. Für jede nach Verzugseintritt erfolgende Mahnung ist BEVA Vanjo GmbH berechtigt, einen pauschalen Mahnkostenbetrag von 3,00 EUR zu erheben, es sei denn es handelt sich um eine den Verzug erst begründende Mahnung.

  4. Kommt der Kunde im Rahmen eines Dauerschuldverhältnisses seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nach oder stellt seine Zahlungen ein, ist BEVA Vanjo GmbH zur fristlosen Kündigung des Vertrages / Dauerschuldverhältnisses ohne gesonderte vorherige Ankündigung berechtigt. In diesen Fällen werden ohne besondere Aufforderungen sämtliche noch offenen Forderungen der BEVA Vanjo GmbH gegenüber dem Kunden zur sofortigen Zahlung fällig. Hält BEVA Vanjo GmbH weiter am Vertrag fest, ist sie berechtigt, Vorauszahlung, Bankbürgschaft oder Sicherheitsleistung in angemessener Höhe zu verlange. BEVA Vanjo GmbH steht das Recht zu, den im Verzug befindlichen Kunden von der weiteren Belieferung auszuschließen, auch wenn entsprechende Lieferverträge geschlossen worden sind.

§ 6    Lieferbedingungen / Abnahme / Gefahrübergang

  1. BEVA Vanjo GmbH liefert die Ware gemäß den getroffenen Vereinbarungen. Die Warenverfügbarkeit und die voraussichtlichen Lieferzeiten sind in Online-Handel auf den Produktseiten angegeben.
    Gilt nur für Unternehmer:
    Die Verpflichtung zur fristgerechten Lieferung / Leistung gegenüber Unternehmern entfällt jedoch, wenn BEVA Vanjo GmbH selbst nicht richtig und rechtzeitig beliefert wird, BEVA Vanjo GmbH aber ein konkretes Deckungsgeschäft abgeschlossen und die fehlende Verfügbarkeit nicht zu vertreten hat. Der Unternehmer wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert und eine ggf. bereits erbrachte Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet

  2. Lieferverpflichtung: Ist ein Kunde mit Zahlungen einschließlich Saldoforderungen aus Kontokorrent im Rückstand, ist BEVA Vanjo GmbH vor Ausgleich der offenen Forderungen zur Lieferung nicht verpflichtet.

  3. Lieferverzug: Verzögert sich die die vereinbarte Lieferzeit, ist der Kunde nach erfolglosem Ablauf einer gesetzten Nachfrist von zwei Wochen berechtigt, vom Kaufvertrag zurückzutreten, sofern die Verzögerung von BEVA-Vanjo GmbH zu vertreten ist. Bereits geleistete Zahlungen werden in diesem Fall zurückerstattet.

  4. Teillieferungen sind, soweit für den Kunden zumutbar, nach Vorankündigung zulässig und gelten als selbständige Leistung der BEVA Vanjo GmbH.

  5. Abnahme: Bei Abnahme hat er sich von der ordnungsgemäßen Beschaffenheit des Kaufgegenstandes zu überzeugen. Bei Abrufaufträgen ohne bestimmte Vereinbarung über den Zeitpunkt des Abrufs ist der Kunde verpflichtet, die Waren binnen 12 Monaten, gerechnet ab Bestelldatum der Waren, abzunehmen.

  6. Gilt nur für Unternehmer:
    Beim Versendungskauf geht bei Unternehmern die Gefahr des zufälligen Untergangs / der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache mit der Auslieferung der Sache an einen geeigneten Beförderer (Spediteur, Frachtführer, Post etc.) auf den Unternehmer über.

§ 7 Eigentumsvorbehalt

  1. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleibt die Ware Eigentum von BEVA Vanjo GmbH. Im Falle der Weiterverarbeitung, Verbindung oder Einbau gelieferter Vorbehaltsware ist der Kunde verpflichtet, BEVA Vanjo GmbH an der neu entstandenen Sache Miteigentum im Verhältnis des Wertes der von BEVA Vanjo GmbH gelieferten Waren zu den anderen Waren im Zeitpunkt der Verbindung einzuräumen.

  2. Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu veräußern. Die ihm aus der Weiterveräußerung oder aus einem sonstigen, die Vorbehaltsware betreffenden Rechtsgrund zustehenden Forderungen tritt der Kunde schon jetzt zur Sicherheit an BEVA Vanjo GmbH ab. BEVA Vanjo GmbH nimmt die Abtretung an. Der Kunde wird widerruflich ermächtigt, die abgetretene Forderung für seine Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Auf Aufforderung der BEVA Vanjo GmbH hat der Kunde die erforderlichen Auskünfte zu erteilen und Unterlagen vorzulegen (verlängerter Eigentumsvorbehalt). Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware seitens des Kunden an Dritte ist unzulässig.

  3. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere bei Pfändung, wird der Kunde auf das Eigentum von BEVA Vanjo GmbH hinweisen und diese unverzüglich benachrichtigen. Bei Nichterfüllung dieser Verpflichtung gehen sämtliche Kosten und Schäden zu Lasten des Kunden.

§ 8 Aufrechnungsverbot

  1. Der Kunde ist zur Aufrechnung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden sind oder unbestritten bleiben. Zurückbehaltungsrechte bleiben unberührt.

§ 9 Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. DIe Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw.hat.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns


BEVA Vanjo GmbH
Peter-Mitterhofer-Gasse 23
A-9020 Klagenfurt am Wörthersee
Telefax: +43 810 955 418 5437
E-Mail: kundencenter@dachdirekt.at

mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag
zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der
Rücksendung der Waren. Die Kosten werden auf höchstens etwa 450 EUR geschätzt. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

Finanzierte Geschäfte
Wenn Sie diesen Vertrag durch ein Darlehen finanzieren und ihn später widerrufen, sind Sie auch an den Darlehensvertrag nicht mehr gebunden, sofern beide Verträge eine wirtschaftliche Einheit bilden. Dies ist insbesondere dann anzunehmen, wenn wir gleichzeitig Ihr Darlehensgeber sind oder wenn sich Ihr Darlehensgeber im Hinblick auf die Finanzierung unserer Mitwirkung bedient. Wenn uns das Darlehen bei wirksamwerden des Widerrufs oder bei der Rückgabe der Ware bereits zugeflossen ist, tritt Ihr Darlehensgeber im Verhältnis zu Ihnen hinsichtlich der Rechtsfolgen des Widerrufs oder der Rückgabe in unsere Rechte und Pflichten aus dem finanzierten Vertrag ein. Letzteres gilt nicht, wenn der vorliegende Vertrag dem Erwerb von Finanzinstrumenten (z.B. von Wertpapieren, Devisen oder Derivaten) zum Gegenstand hat. Wollen Sie eine vertragliche Bindung so weitgehend wie möglich vermeiden, machen Sie von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch und widerrufen Sie zudem den Darlehensvertrag, wenn Ihnen auch dafür ein Widerrufsrecht zusteht.

– Ende der Widerrufserklärung für die Lieferung von Waren –

Ausnahmen vom Widerrufsrecht bei Lieferung von Waren
Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Fernabsatzverträgen
- zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder
- eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder
- die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder
- schnell verderben können oder
- deren Verfalldatum überschritten würde,
- zur Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder von Software, sofern die gelieferten Datenträger vom Verbraucher entsiegelt worden sind oder
- zur Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierten, es sei denn, dass der Verbraucher seine Vertragserklärung telefonisch abgegeben hat.

§ 10 Werkzeugkosten

  1. Bei Spezialanfertigungen trägt der Kunde die anteiligen Werkzeugkosten nach Maßgabe des Angebots. Werkzeuge und Vorrichtungen bleiben Eigentum der BEVA Vanjo GmbH, auch wenn der Kunde sich an den Werkzeugkosten ganz oder teilweise beteiligt. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Überlassung der Werkzeuge und Fertigungsteile.

§ 11 Rügefristen / Mängelansprüche / Gewährleistung

  1. Ist der Kunde Unternehmer, hat er die Ware unverzüglich nach Anlieferung zu untersuchen und wenn sich ein Mangel zeigt, unverzüglich gegenüber BEVA-Vanjo GmbH anzuzeigen.

  2. Mängel liegen vor, wenn die gelieferte Ware technische oder qualitative Fehler aufweisen, die nach dem Stand der Technik vermeidbar gewesen wären, nicht jedoch aus ästhetischen Gründen oder bei Maßabweichungen bis zu 5% der jeweiligen Maße oder Stärken (Toleranzen). Unwesentliche Abweichungen von Äußerlichkeiten (Farbe, Abmessungen, Gewicht) oder anderen Qualitäts- und Leistungsmerkmalen begründen keinerlei Ansprüche des Käufers hinsichtlich Gewährleistung.

  3. Gewährleistungsansprüche des Kunden gegenüber BEVA Vanjo aus der Lieferung neuer Waren und der Erbringung von Leistungen sind zunächst auf Nacherfüllung (nach Wahl der Kunden: Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung) beschränkt. Schlägt die Nacherfüllung endgültig fehl oder ist die Nacherfüllung unzumutbar, so hat der Kunde das Recht, eine angemessene Herabsetzung der Vergütung (Minderung), Lösung vom Vertrag oder ggf Schadensersatz zu verlangen. Bei Rücktritt vom Vertrag ist der Kunde zur vollständigen Rücksendung der Waren verpflichtet.

§ 12 Haftungsbeschränkung

  1. BEVA Vanjo GmbH haftet bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, dem Fehlen zugesicherter Eigenschaften sowie bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz nach den gesetzlichen Vorschriften. Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von BEVA Vanjo GmbH oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der BEVA Vanjo GmbH beruhen, haftet die BEVA Vanjo GmbH nach den gesetzlichen Vorschriften.

  2. Bei einfacher Fahrlässigkeit wird die Haftung ausgeschlossen, soweit weder eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) verletzt wurde, noch Leben, Körper oder Gesundheit verletzt wurden, oder ein Fall der Unmöglichkeit oder des Verzugs vorliegt.

  3. Bei einfacher Fahrlässigkeit wird, soweit eine wesentliche Vertragspflicht verletzt wurde oder ein Fall der Unmöglichkeit oder des Verzugs vorliegt, die Haftung für Schäden, die nicht auf der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit beruhen, auf solche typischen Schäden beschränkt, die bei Vertragsschluss und nach dem üblichen Vertragsverlauf vorhersehbar waren.

  4. Die vereinbarten Haftungsbeschränkungen nach Absatz 2 und 3 gelten auch im Fall des anfänglichen Unvermögens der BEVA Vanjo GmbH oder deren Unterauftragnehmer/Lieferanten, wobei in diesem Falle die Haftung auf die Höhe des nach dem Vertrag zu zahlenden Entgelts beschränkt wird. Vorstehende Haftungsbeschränkungen nach Abs. 2 und 3 gelten auch zugunsten von Angestellten und sonstigen Mitarbeitern der BEVA Vanjo GmbH sowie zugunsten der Unterauftragnehmer/ Lieferanten der BEVA Vanjo GmbH.

  5. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gemäß vorstehenden Absätzen 1 bis 4 schränken die gesetzlichen Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz nicht ein. Die Haftung für für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung von BEVA Vanjo GmbH oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der BEVA Vanjo GmbH beruhen, wird durch vorstehende Haftungsbeschränkungen nicht berührt. Die Haftung für Garantien ist unbeschränkt, soweit die Garantie den Kunden gerade vor dem eingetretenen Schaden schützen sollte.

  6. Die Datenkommunikation über das Internet kann nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht fehlerfrei und/oder jederzeit verfügbar gewährleistet werden. BEVA Vanjo GmbH haftet daher weder für die ständige und ununterbrochene Verfügbarkeit des Online-Handelssystems noch für technische und elektronische Fehler während einer Verkaufsveranstaltung, auf die BEVA Vanjo GmbH keinen Einfluss hat, insbesondere nicht für die verzögerte Bearbeitung oder Annahme von Angeboten.

§ 13 Schlussbestimmungen

  1. Es gilt ausschließlich das Recht der Republik Österreich. Die Geltung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 (Convention of Contracts for the International Sale of Goods - CISG) ist ausgeschlossen. Unberührt bleiben zwingende Bestimmungen des Staates, in dem der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

  2. Für sämtliche Streitigkeiten aus dem zwischen dem Kunden und BEVA Vanjo GmbH bestehenden Vertragsverhältnis ist Gerichtsstand Klagenfurt, wenn der Kunde Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

  3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch der Vertrag im Übrigen nicht berührt. Anstelle unwirksamer Bestimmungen gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Die vorstehende Regelung gilt entsprechend bei Regelungslücken.