
Dachrinnen
Rinnen sammeln und leiten das anfallende Niederschlagswasser zum Entwässerungssystem. Rinnen sind grundsätzlich mit Gefälle in Richtung Ablauf zu verlegen. Geringe Wasserrückstände im Rinnenlauf, bedingt durch Nahtstellen, Dehnungselemente, geringe Neigung dgl. sind zulässig. Bei Rinnen mit geringerem als dem angegebenen Mindestgefälle, insbesondere bei Rinnen ohne Gefälle ist mit erhöhten Reinigungs- und Wartungsaufwand zu rechnen. Rinnen mit reduziertem Gefälle sind nur in Sonderfällen oder bei untergeordneten Bauteilen zulässig. Der Rinnenrand zu der Dachseite muss bei Hängerinnen und Saumrinnen den Rinnenaußenrand (Wulst) um mindestens 10 mm überragen. Die Bemessung hat grundsätzlich vom Planer gemäß ÖNORM EN 12056-3 zu erfolgen.
Sie sind so weit als möglich, vor zusätzlichen Belastungen (z.B. herabrutschender Schnee) durch geeignete Maßnahmen zu schützen.
Zusätzlich dazu ist bei aufliegenden Dachrinnen (Saumrinnen) die Überdeckung des nachfolgendenden Deckmateriales zu berücksichtigen.